Gefahrgutbeauftragter

(Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung)


"Unternehmen, die nach den Vorschriften gemäß ADR, RID oder ADN gefährliche Güter versenden, befördern, befüllen, verpacken sowie be- oder entladen (mit Ausnahme des Entladens am endgültigen Bestimmungsort), haben eine oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.

Bei den gemeldeten Gefahrgutbeauftragten muss es sich nicht um Beschäftigte des Unternehmens handeln.

Gemäß der Vorschriften des ADR/RID/ADN müssen auch Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter lediglich als Absender beteiligt sind, bis 31. Dezember 2022 Gefahrgutbeauftragte benennen."
(vgl. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK))


Peter Riegler hat im Oktober 2023 in Graz die Schulung und Prüfung für den Bereich Straßenverkehr (ADR) absolviert und ist damit berechtigt, bis Oktober 2028 auch als externer Gefahrgutbeauftragter aktiv zu sein.

Viele E-Commerce-Händler wissen gar nicht, dass sie eventuell den Gefahrgut-Regelungen unterliegen oder übersehen das Potential, das sich durch die Aufnahme solcher Güter (z.B. Akkus) in das Sortiment eröffnet.

Ein solides Gefahrgutmanagement kann nicht nur Risiken und Kosten minimieren, sondern auch neue Geschäftsfelder eröffnen und Sie von Mitbewerbern abheben.

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